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AGB SAVA Health & Training

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folglich AGB genannt) stellen die Vertragsbedingungen zwischen SAVA Health & Training GmbH (folglich SAVA genannt) und den Kundinnen und Kunden (folglich Kunden genannt) dar:

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1. Geltungsbereich

Alle Dienstleistungen von SAVA unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt wurden.

SAVA behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Version dieser AGB. 

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2. Leistungsumfang

SAVA bietet den Kunden individuelle und gesundheitsfördernde Trainingsprogramme an, die von jedem genutzt werden können, sofern aus ärztlicher Sicht keine Bedenken bestehen.

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3. Gesundheitsfragebogen

Der Gesundheitsfragebogen mit den Angaben zum Gesundheitszustand und den Zielsetzungen ist vor Antritt des ersten Trainings vollständig und wahrheitsgemäss auszufüllen. Weiter muss die Korrektheit der Angaben mit der persönlichen Unterschrift bestätigt werden. Zur Absicherung von SAVA ist dies obligatorisch. Die gesammelten persönlichen Informationen werden vertraulich behandelt und genutzt, um ein möglichst individuelles und effizientes Training gestalten zu können.

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4. Gesundheit

Aktuelle Erkrankungen bzw. Änderungen des Gesundheitszustandes, welche das Training beeinflussen könnten, sind dem Trainer vor Beginn des Trainings zu melden. Falls in den letzten Jahren nicht regelmässig Sport getrieben wurde, der allgemeine Gesundheitszustand nicht einwandfrei ist und / oder in den letzten zwei Jahren eine schwere Erkrankung vorlag, empfiehlt sich vor der Trainingsaufnahme eine ärztliche Untersuchung. Eine damit allenfalls zusammenhängende ärztliche Prüfung oder Vorprüfung liegt jedoch vollständig in der Verantwortung der Kunden und nicht im Verantwortungsbereich von SAVA.

Die Trainings und Coaching werden mit grosser Rücksichtnahme auf die Gesundheit übermittelt, jedoch gibt SAVA keine Gewähr, dass die Inhalte für die konkreten gesundheitlichen Bedürfnisse des Kunden richtig und passend sind.

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5. Preise

Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste, welche auf der Website publiziert ist und Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden ist. Die Preise verstehen sich inklusive einer allfälligen gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST) und sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben. SAVA behält sich das Recht vor, die Preise anzupassen. Für die Kunden gelten die am Kaufdatum auf der Website veröffentlichten Preise.

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6. Das Abonnement

Ein Abonnement ist persönlich und nicht übertragbar. Die Gültigkeitsdauer (Laufzeit) des jeweiligen Abonnements richtet sich nach der auf der Webseite angegebenen Dauer. Nach Ablauf der Laufzeit erlischt der Anspruch auf noch nicht bezogene Trainings. Ferienabwesenheit während der Laufzeit ist SAVA frühstmöglich mitzuteilen, sodass das Abonnement währenddessen pausiert werden kann. Nachträgliche Mitteilungen werden nicht berücksichtigt.

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7. SAVA Mitgliedschaft

Die SAVA Mitgliedshaft Light und Pro ist ein Eröffnungsangebot von SAVA. Die Mitgliedschaft ist persönlich und ermöglicht zu einer (Light Mitgliedschaft) respektive zwei (Pro Mitgliedschaft) Trainingseinheiten pro Kalenderwoche während der sechsmonatigen Laufzeit. Die Mitgliedschaft wird während Ferienabwesenheit nicht pausiert.

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8. Zahlungskonditionen

Bei einem Abonnement ist der vollständige Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum entweder zu überweisen oder bar zu bezahlen. Andere Trainingsvarianten (z.B. Einzeltrainings) werden am Trainingstag bar, per Twint oder per Kartenzahlung bezahlt. Zahlungsarten für Online-Käufe sind auf der Website ersichtlich.
 

9. Trainingsstunden

Datum und Uhrzeit jeder Trainingsstunde vereinbart der Kunde mit SAVA persönlich, telefonisch oder über Nachricht. Sämtliche dieser Vereinbarungen sind verbindlich. Im Verhinderungsfall ist der Kunde verpflichtet, den Termin spätestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn per Nachricht, Email oder telefonisch abzusagen, andernfalls muss SAVA dem Kunden die Trainingsstunde voll in Rechnung stellen.

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10. Kursausfall und Kursänderungen

Änderungen des Kleingruppen-Kursplanes sowie des Leistungsangebotes oder Trainers, im für den Kunden zumutbaren Umfang, bleiben vorbehalten und berechtigen den Kunden nicht zur Reduktion des Vertragspreises oder zur Rückforderung geleisteter Zahlungen. Vorbehalten sind hierbei allfällige Terminabsagen zuschulden SAVA aufgrund unvorhersehbarer Zwischenfälle wie etwa einer kurzfristigen krankheitsbedingten Absenz eines Trainers oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl.

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11. Absenz

Die Nichtinanspruchnahme der Vertragsleistungen von SAVA berechtigen den Kunden nicht zur Reduktion des Vertragspreises, Nachholung der Trainingsstunde(n) nach Ende der Laufzeit oder zur Rückforderung geleisteter Zahlungen.

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12. Vertragsbeginn, Vertragsdauer und Beendigung

Der Vertrag wird rechtskräftig mit der schriftlichen Unterzeichnung, der mündlichen Zustimmung oder dem online Kauf. Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach dem Vertrag. Der Vertrag endet ohne Kündigung mit Ablauf der vereinbarten Dauer. Der Kunde kann bei SAVA eine vorzeitige Vertragsauflösung und allfällige (teilweise) Rückerstattung in Härtefällen wie länger andauernder Krankheit oder Unfall beantragen, welche SAVA dann nach Treu und Glauben prüft.

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13. Vertragskündigung von Seiten SAVA

Jeder Kunde von SAVA ist verpflichtet, den Anweisungen der Aufsichtsperson(en) von SAVA (z.B. Trainer) Folge zu leisten, sowie die Hygienevorschriften und die Hausordnung strikte einzuhalten. Wird einem oder mehreren dieser Punkte nicht Folge geleistet, so ist SAVA berechtigt den laufenden Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Der Kunde hat in diesem Fall auch keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des (Rest-)betrages. Eine vorzeitige Auflösung des Vertrags durch den Kunden ist nicht möglich.

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14. Haftung

Für den Versicherungsschutz und den Abschluss einer Unfallversicherung ist jeder Kunde selber verantwortlich. SAVA lehnt jegliche Haftung für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit im Zusammenhang mit dem Training oder der Benutzung der Geräte und sämtlicher Anlagen ab. Im Weiteren haftet SAVA nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Geld, Kleidern etc. vor, während und nach dem Training.

Sollte SAVA Health & Training aus Gründen höherer Gewalt (Feuer, Erdbeben, Wasser, Epidemie, …) seine Leistungen nicht erbringen können, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Rückerstattung. SAVA wird in diesem Falle nach Alternativlösungen für den Kunden zu suchen.

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15. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von SAVA gespeichert und ausschliesslich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch nach der letzten Trainingseinheit gelöscht.

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16. Änderungen der AGB

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass SAVA diese AGB jederzeit anpassen kann. Relevante Änderungen werden dem Kunden in angemessener Form zur Kenntnis gebracht.

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17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und SAVA unterstehen schweizerischem Recht.

Der Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.

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